Einfacher als Sie denken
Das Bewilligungsverfahren fuer Solaranlagen in der Schweiz ist deutlich einfacher als viele annehmen. Fuer dachintegrierte und dachparallele Anlagen genuegt in der Regel ein einfaches Meldeverfahren. Seit der revidierten Raumplanungsverordnung sind genuegenangepasste Solaranlagen grundsaetzlich bewilligungsfrei.
Was bedeutet genuegenangepasst?
Damit Ihre Solaranlage vom vereinfachten Meldeverfahren profitiert, muss sie folgende Kriterien erfuellen:
- Die Anlage steht maximal 20 cm ueber die Dachflaeche hinaus
- Sie ist als kompakte Flaeche wahrnehmbar
- Die Module sind reflexionsarm
- Die Anlage fuegt sich angemessen ins Ortsbild ein
Das Meldeverfahren Schritt fuer Schritt
Reichen Sie bei Ihrer Gemeinde ein einfaches Meldeformular mit einer Skizze ein. Die Behoerde hat 30 Tage Reaktionszeit. Ohne Einwaende koennen Sie mit der Installation beginnen.
Benoetigte Unterlagen
- Meldeformular (je nach Kanton/Gemeinde)
- Lageplan mit Einzeichnung der Anlage
- Dachansichten mit geplanter Modulanordnung
- Technische Daten der vorgesehenen Module
- Gegebenenfalls Fotos des Gebaeudes
Sonderfaelle mit Baubewilligung
Eine ordentliche Baubewilligung ist noetig bei denkmalgeschuetzten Gebaeuden, Schutzzonen, ISOS-Gebieten (Inventar schuetzenswerter Ortsbilder), Fassadenanlagen und freistehenden Anlagen. Fruehzeitige Ruecksprache mit der Behoerde ist in solchen Faellen empfehlenswert.
Kantonale Unterschiede beachten
Das vereinfachte Meldeverfahren gilt bundesweit, aber es gibt kantonale Variationen bei der Umsetzung. Einige Kantone haben zusaetzliche Formulare oder Vorschriften. Informieren Sie sich bei Ihrer kantonalen Energiefachstelle ueber die spezifischen Anforderungen.
Tipp: Ihr Solarinstallateur kennt die lokalen Vorschriften genau und uebernimmt in der Regel die Meldung bei der Behoerde fuer Sie. So muessen Sie sich um den administrativen Aufwand nicht kuemmern.
Netzanschluss anmelden
Neben der baulichen Meldung ist die Anmeldung beim lokalen Energieversorger erforderlich. Dieser prueft die technischen Voraussetzungen und richtet den Zweiweg-Zaehler ein. Der konzessionierte Elektroinstallateur kuemmert sich um die technische Abnahme und Dokumentation.
Fazit
Das Bewilligungsverfahren ist kein Hindernis. Fuer die grosse Mehrheit der Solaranlagen auf Schweizer Daechern genuegt ein einfaches, unkompliziertes Meldeverfahren. Ihr Installateur unterstuetzt Sie bei allen Formalitaeten.
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